Rechtshinweis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechte

Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungsrecht an Kamerakassetten und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien. Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im In- und Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen (Internet, CD-Rom usw.) ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen. Das Urheberrecht ( Copyright ) an Bildmaterial, Kopien sowie einer Internetversion erhält der Auftraggeber in dem im Angebot festgelegten Umfang ausgelieferter Kopien. Das Urheberrecht ( Copyright ) an geliefertem und elektronisch übermitteltem Bildmaterial, an dem Masterband sowie an angefertigten Sicherheitskopien des Masterbandes bleiben stets Eigentum des Bildautors. Die Übernahme des Urheberrechts (Copyrights ) und die Aushändigung von aufgenommenem Bild- und Rohmaterial, dem Masterband sowie angefertigten Sicherheitskopien des Masterbandes durch den Auftraggeber ist gegen eine Pauschalvergütung möglich und bedarf der Schriftform. Die Weitergabe von Bildmaterial an Dritte bedarf einer separaten vertraglichen Vereinbarung mit dem Bildautor. CMart FILM DESIGN hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

2. Haftung

Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die dem Produzenten vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung des Produzenten auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verlorengegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet der Produzent nicht. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers im Übrigen wird nicht berührt.

3. Versicherung

Alle dem Produzenten übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens des Produzenten nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines beim Produzenten befindlichen Materials Sorge zu tragen.

4. Produktabnahme

Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert. Diese Änderungen werden vom Auftragnehmer kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren. Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen, werden die dem Auftragnehmer entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Die protokollierten Änderungen werden vom Auftragnehmer kurzfristig durchgeführt. Die Änderungen werden vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation abgenommen. Eine weitere Änderung geht zu Lasten des Auftraggebers. Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion, schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Produzenten die beanstandeten Gegenstände ihm oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden. Bei rechtzeitigen und meßtechnisch berechtigten Mängelrügen ist der Produzent nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihm das im Rahmen seines Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben: • Produktionserweiterung • Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten. Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Beistellung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.

6. Lieferzeiten und Termine

Alle vom Produzenten angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.

7. Versand Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten.

8. Zahlungen

Es gilt, soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsweise als vereinbart: • 1/3 bei Auftragserteilung • 1/3 nach Konzeptabnahme und Beginn der Dreharbeiten • 1/3 nach Abnahme durch den Auftraggeber

9. Sonstige Vereinbarungen

Der Auftraggeber trägt, sofern nicht anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die der Produzent im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt, das Delkredere. Derartige Aufträge sind mit dem Auftraggeber im Vorhinein abzustimmen. Der Produzent ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber hierzu - besonders nach Erhalt der Produktion - seine Zustimmung erteilt hat. Der Produzent verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung seiner Produktionstätigkeit, das ihm vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben. Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren. Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender Urheberhinweis angefügt: "Eine Produktion von CMart FILM DESIGN". Alle Urheberrechte an dieser Webseite und alle auf dieser Webseite abgebildeten Marken sind Eigentum von CMart FILM DESIGN und verbundenen Unternehmen. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Alle Inhalte dieser Webseite, einschließlich Bilder, Illustrationen, Audioclips und Videoclips, einschließlich Trailer, TV-Spots und alle audio-visuellen Inhalte, (nachstehend "die Inhalte") sind durch Urheberrechte, Markenrechte und andere einschlägige Rechte (einschließlich gewerbliche Schutzrechte) geschützt und dürfen für keinen anderen Zweck genutzt werden als zur privaten, nicht kommerziellen Ansicht. Es ist ausdrücklich untersagt, Inhalte dieser Webseite zu reproduzieren, duplizieren, verbreiten, bearbeiten, verschicken oder auf andere Weise zu vervielfältigen oder nutzen. Soweit CMart FILM DESIGN es erlaubt, Inhalte von der Webseite downzuloaden, räumt CMart FILM DESIGN dem Teilnehmer ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, eine Kopie dieser Inhalte, einschließlich Dateien, Schlüssel, Töne oder Bilder, die in die Software eingebettet oder von dieser generiert werden (nachstehend "downgeloadete Inhalte"), die der Teilnehmer von dieser Webseite downloaden kann, für private, nicht gewerbliche Zwecke zu nutzen und auf dem Bildschirm sichtbar zu machen; dies gilt jedoch nur, wenn der Teilnehmer alle Urheberrechtsvermerke und andere in derartigen downgeloadeten Inhalten enthaltene Hinweise unverändert lässt. Der Teilnehmer anerkennt und willigt ein, dass er dieses Nutzungsrecht und die downgeloadeten Inhalte nicht unterlizensieren oder übertragen oder auf andere Weise weitergeben darf.

10. Kosten

Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag/Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. • Vervielfältigungen • Fremdsprachenversionen • Reisekosten: Die Reisen sind im vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. • Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM). • Musikrechte (AKM, Gema- und Verlagsgebühren)

11. Gerichtsstand

Bezirksgericht Hall in Tirol
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A - 6020 Innsbruck / Tirol / AUSTRIA

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